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    B2G Compliance13. April 202615 min Lesezeit

    OZG-RE vs. Standard XRechnung: Was bei Rechnungen an den Bund zusätzlich gilt

    Wer elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes stellt, muss mehr beachten als die reine EN16931-Basis. Dieser Artikel erklärt die drei Validierungsebenen und alle zusätzlichen Pflichtfelder.

    Das Drei-Ebenen-Modell der E-Rechnung

    Die elektronische Rechnung in Deutschland basiert auf einem hierarchischen System aus drei Ebenen. Jede Ebene fügt zusätzliche Anforderungen hinzu:

    Ebene 1: EN16931-Basis

    Das europäische semantische Grundmodell definiert allgemeine Rechnungsdaten, Summen, Steuerlogik und Positionen.

    Ebene 2: XRechnung (CIUS Deutschland)

    Deutsche Zusatzpflichten für den öffentlichen Sektor - erweitert EN16931 um nationale Geschäftsregeln (BR-DE).

    Ebene 3: Bund / OZG-RE

    Routing- und Verarbeitungsanforderungen für Bundesbehörden, insbesondere die korrekte Leitweg-ID.

    Was ist die OZG-RE?

    Die OZG-RE (Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform) ist die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes. Seit dem 27. November 2020 sind Rechnungssteller verpflichtet, ihre Rechnungen an die Bundesverwaltung elektronisch über diese Plattform einzureichen.

    Die Plattform unterscheidet zwischen:

    • 991991: Unmittelbare Bundesverwaltung und Verfassungsorgane
    • 992992: Mittelbare Bundesverwaltung (über OZG-RE)
    • 993993: Mittelbare Bundesverwaltung (eigene Lösung)

    Zusätzliche Pflichtfelder gegenüber EN16931

    XRechnung erweitert die EN16931-Basis um folgende verpflichtende Felder:

    BT-FeldBezeichnungAnforderung
    BT-10Käuferreferenz (Leitweg-ID)Pflicht
    BG-6VerkäuferkontaktPflicht
    BT-37Verkäufer-OrtPflicht
    BT-38Verkäufer-PLZPflicht
    BT-41Verkäufer-KontaktpersonPflicht
    BT-42Verkäufer-TelefonnummerPflicht
    BT-43Verkäufer-E-MailPflicht
    BT-52Käufer-OrtPflicht
    BT-53Käufer-PLZPflicht
    BG-16ZahlungsinformationenPflicht
    BT-119UmsatzsteuersatzPflicht
    BT-31/32Steuerliche Kennung des VerkäufersBedingt Pflicht
    BT-23Business Process TypePflicht
    BT-34Elektronische Adresse VerkäuferPflicht
    BT-49Elektronische Adresse KäuferPflicht

    Die Leitweg-ID: Das wichtigste Routing-Element

    Die Leitweg-ID ist DAS zentrale Element für Rechnungen an den Bund. Sie wird im Feld BT-10 (Buyer Reference / Käuferreferenz) übermittelt und ermöglicht die eindeutige Adressierung des Rechnungsempfängers.

    Aufbau einer Leitweg-ID

    Die Leitweg-ID besteht aus drei Teilen:

    991
    -
    12345
    -
    67
    1. Grobadressierung (991/992/993)
    2. Feinadressierung (behördenspezifisch)
    3. Prüfziffer
    Wichtig: Die Leitweg-ID wird vom Auftraggeber bei der Bestellung mitgeteilt. Rechnungssteller benötigen KEINE eigene Leitweg-ID!

    Die drei Validierungsebenen in der Praxis

    Für eine erfolgreiche Validierung muss Ihre Rechnung alle drei Ebenen bestehen:

    1

    EN16931-Grundvalidierung

    Europäische Basisprüfung der Struktur und Semantik

    2

    XRechnung BR-DE-Regeln

    Deutsche Geschäftsregeln BR-DE-1 bis BR-DE-16 und weitere

    3

    Bund/Empfänger-spezifisch

    Leitweg-ID, ggf. Bestellreferenzen und interne Zuordnungen

    Akzeptierte Formate für die OZG-RE

    Für die Rechnungsstellung an die Bundesverwaltung ist grundsätzlich der Standard XRechnung zu verwenden. Alternativ sind folgende Formate akzeptiert:

    • XRechnung (UBL oder UN/CEFACT)
    • ZUGFeRD 2.2.0 Profil XRECHNUNG (nur als reine XML-Datei!)
    Wichtig: Bei ZUGFeRD im Profil XRECHNUNG wird nur die XML-Datei akzeptiert - das PDF-Hybrid-Format wird NICHT angenommen!

    Übertragungskanäle zur OZG-RE

    Die Rechnungseingangsplattform bietet verschiedene Übertragungswege:

    Weberfassung

    Manuelle Erfassung direkt auf der Plattform

    Upload

    Hochladen fertiger XRechnung-Dateien

    E-Mail

    Versand an spezifische E-Mail-Adressen

    Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht

    Nicht alle Rechnungen müssen elektronisch eingereicht werden:

    • •Direktaufträge bis 1.000 EUR (ohne USt.)
    • •Geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten (Paragraph 8 E-RechV)
    • •Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes (Paragraph 9 E-RechV)
    • •Organleihe nach Paragraph 159 Abs. 1 Nr. 5 GWB

    Checkliste: XRechnung an den Bund

    Stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnung alle Anforderungen erfüllt:

    • Leitweg-ID im Feld BT-10 korrekt eingetragen
    • Verkäuferkontakt komplett (BT-41, BT-42, BT-43)
    • Zahlungsinformationen vorhanden (BG-16)
    • Elektronische Adressen mit Scheme Identifier (BT-34, BT-49)
    • Business Process Type angegeben (BT-23)
    • Mindestens eine Steuer-ID des Verkäufers (BT-31 oder BT-32)
    • Telefonnummer mit mindestens 3 Ziffern
    • Format: XRechnung oder ZUGFeRD 2.2.0 XRECHNUNG (nur XML)

    Wie RechnungsAPI Sie unterstützt

    Unsere API validiert automatisch auf allen drei Ebenen und gibt Ihnen präzises Feedback zu fehlenden oder fehlerhaften Feldern:

    Vollständige EN16931-Validierung
    Alle deutschen BR-DE-Geschäftsregeln
    Leitweg-ID-Format-Prüfung
    Umfassende Format-Konformität
    API-Dokumentation ansehenIm Playground testen

    Weiterführende Ressourcen

    Offizielle Dokumente und Hilfestellungen:

    Broschüre für Rechnungssteller

    Ausführliche Informationen zur Rechnungsstellung an die Bundesverwaltung

    Übersichtslisten der OZG-RE Felder

    Alle Eingabefelder mit Pflichtfeld-Kennzeichnung

    FAQ zur E-Rechnung

    Häufige Fragen und Antworten zur elektronischen Rechnungsstellung

    Leitweg-ID FAQ

    Alles zur Beantragung und Verwendung der Leitweg-ID

    Fazit

    Für XRechnungen an den Bund gelten zusätzliche Pflichtinformationen über EN16931 hinaus. Die wichtigsten Punkte sind:

    • Vollständiger Verkäuferkontakt inklusive Telefon und E-Mail
    • Buyer Reference / Leitweg-ID im Feld BT-10
    • Elektronische Adressen für Verkäufer und Käufer
    • Business Process Type für Format-Kompatibilität

    Mit dem richtigen Tooling und Verständnis der Anforderungen ist die konforme Rechnungsstellung an Bundesbehörden kein Hexenwerk.

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