Ist die E-Rechnung bald Pflicht für alle Unternehmen?

Wichtige Änderung ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für B2B-Transaktionen in Deutschland schrittweise verpflichtend eingeführt.
Was bedeutet die E-Rechnungspflicht?
Die deutsche Bundesregierung hat beschlossen, die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) ab 2025 schrittweise zur Pflicht zu machen. Diese Maßnahme ist Teil der Digitalisierungsstrategie und soll Steuerbetrug reduzieren sowie Verwaltungsprozesse effizienter gestalten.
Zeitplan der Einführung
01.01.2025: Empfangspflicht
Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
01.01.2027: Sendepflicht (> 800.000 € Umsatz)
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € müssen im B2B-Bereich zwingend E-Rechnungen ausstellen.
01.01.2028: Vollständige Sendepflicht
Alle Unternehmen im B2B-Bereich müssen E-Rechnungen ausstellen.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Werden Rechnungen nicht im korrekten Format ausgestellt, gelten sie als nicht ordnungsgemäß. Dies kann zum Verlust des Vorsteuerabzugs führen und steuerliche Nachteile sowie Bußgelder nach sich ziehen.
Welche Standards sind erforderlich?
Die E-Rechnungen müssen den europäischen Standards entsprechen:
- ZUGFeRD: Hybrid-Format mit PDF und eingebetteten XML-Daten
- XRechnung: Reines XML-Format nach EN 16931
- Factur-X: Französischer Standard, kompatibel mit ZUGFeRD
Wie RechnungsAPI Sie vorbereitet
Für Unternehmen
Automatische Konvertierung bestehender PDF-Rechnungen zu ZUGFeRD/XRechnung-konformen Formaten.
Für Softwareanbieter
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