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15. Dezember 20248 min Lesezeit

Ist die E-Rechnung bald Pflicht für alle Unternehmen?

Eleganter Arbeitsplatz mit ZUGFeRD und XRechnung Text - E-Rechnungspflicht 2025

Wichtige Änderung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für B2B-Transaktionen in Deutschland schrittweise verpflichtend eingeführt.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht?

Die deutsche Bundesregierung hat beschlossen, die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) ab 2025 schrittweise zur Pflicht zu machen. Diese Maßnahme ist Teil der Digitalisierungsstrategie und soll Steuerbetrug reduzieren sowie Verwaltungsprozesse effizienter gestalten.

Zeitplan der Einführung

01.01.2025: Empfangspflicht

Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.

01.01.2027: Sendepflicht (> 800.000 € Umsatz)

Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € müssen im B2B-Bereich zwingend E-Rechnungen ausstellen.

01.01.2028: Vollständige Sendepflicht

Alle Unternehmen im B2B-Bereich müssen E-Rechnungen ausstellen.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Werden Rechnungen nicht im korrekten Format ausgestellt, gelten sie als nicht ordnungsgemäß. Dies kann zum Verlust des Vorsteuerabzugs führen und steuerliche Nachteile sowie Bußgelder nach sich ziehen.

Welche Standards sind erforderlich?

Die E-Rechnungen müssen den europäischen Standards entsprechen:

  • ZUGFeRD: Hybrid-Format mit PDF und eingebetteten XML-Daten
  • XRechnung: Reines XML-Format nach EN 16931
  • Factur-X: Französischer Standard, kompatibel mit ZUGFeRD

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